Bundesweites Programm »Jobperspektive«
Neue Förderung zur Einstellung Arbeitsloser
Mit dem bundesweiten Programm »Jobperspektive« fördern die Arbeitsgemeinschaften Leipzig, Delitzsch und Leipziger Land die Einstellung von arbeitslosen Menschen in die Unternehmen der Region. Grundsätzlich sind alle Tätigkeiten und Arbeitsfelder förderfähig.
Ziel des Programms
Die Besetzung freier Stellen in Unternehmen und der Wiedereinstieg ins Berufsleben für langzeitarbeitslose Menschen ist erklärtes Ziel der »Jobperspektive«. Mit Hilfe des Programms können Unternehmer von individuellen Beschäftigungszuschüssen profitieren, wenn sie langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige sozialversicherungspflichtig beschäftigen.
Förderung für Unternehmer
Mit der Einstellung geben Unternehmer nicht nur den Arbeitslosen eine Chance, sondern nutzen auch einen finanziellen Anreiz. Dabei kann die Förderung bis zu 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes betragen. Die Förderhöhe richtet sich nach den Leistungseinschränkungen des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.
Voraussetzungen für Zuschüsse
Voraussetzung zur Gewährung der Zuschüsse ist die Einstellung eines mindestens 18-jährigen, langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der neben der Arbeitslosigkeit weitere Vermittlungseinschränkunken hat, wie beispielsweise einen fehlenden Berufsabschluss, fehlende Berufserfahrung, über 50 Jahre alt oder auch alleinerziehend ist.
Beschäftigungszuschuss
Der Beschäftigungszuschuss kann zunächst bis zu 24 Monaten gewährt werden. Nach Ablauf dieser ersten Förderphase kann der Beschäftigungszuschuss ohne zeitliche Unterbrechung in einer zweiten Förderphase unbefristet gezahlt werden, wenn auch dann eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für den Arbeitnehmer innerhalb der folgenden 24 Monate ohne diese Förderung nicht möglich wäre.

Wiedereinstieg ins Berufsleben mit dem Programm »Jobperspektive«.
Kontakt
Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit
- Telefon:
- 01801-664466

