Ausbildungsbonus
Auszubildende sollen ihre Berufsausbildung beenden können, auch wenn der Ausbildungsbetrieb Insolvenz anmelden muss – der Ausbildungsbonus macht es möglich.
Finanzielle Unterstützung bei Übernahme von Lehrlingen
Die Übernahme von Lehrlingen aus insolventen Betrieben wird nun finanziell mit dem Ausbildungsbonus gefördert. Die Entscheidung, ob der Ausbildungsbonus gezahlt wird, liegt bei den Arbeitsagenturen und ist keine Pflichtleistung.
Zeitig beantragen
In jedem Fall muss der Bonus vor Beginn der Ausbildung beantragt werden. Bisher wurde der Ausbildungsbonus nur gezahlt, wenn die Berufsausbildung für schwer vermittelbare Jugendliche war. Die Gesetzesänderung weitet die Förderung damit aus.
Die Höhe des Zuschusses beläuft sich grundsätzlich auf 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro in Abhängigkeit von der tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr.
Beratung und Hilfe finden
Die IHK berät alle Unternehmen und Auszubildenden, die von Insolvenz betroffen sind und eine neue Ausbildungsstelle suchen. Informationen zum Ausbildungsbonus und Hilfe bekommen Sie auch von ihre zuständige Agentur für Arbeit.
Weiterführende Informationen:

Weitere Informationen
IHK Dresden
Ansprechpartner: Barbara Jonas
- Telefon:
- 0351 2802-670
- Fax:
- 0351 2802-7670
- E-Mail:
- jonas.barbara@dresden.ihk.de
Beratungshotline der Arbeitsagenturen
- Telefon:
- 01801 664466
Informationen für Arbeitgeber
- Flyer Ausbildungsbonus (*.pdf, 365 KB)

