Ausbildungsbonus

Auszubildende sollen ihre Berufsausbildung beenden können, auch wenn der Ausbildungsbetrieb Insolvenz anmelden muss – der Ausbildungsbonus macht es möglich.

Finanzielle Unterstützung bei Übernahme von Lehrlingen

Die Übernahme von Lehrlingen aus insolventen Betrieben wird nun finanziell mit dem Ausbildungsbonus gefördert. Die Entscheidung, ob der Ausbildungsbonus gezahlt wird, liegt bei den Arbeitsagenturen und ist keine Pflichtleistung.

Zeitig beantragen

In jedem Fall muss der Bonus vor Beginn der Ausbildung beantragt werden. Bisher wurde der Ausbildungsbonus nur gezahlt, wenn die Berufsausbildung für schwer vermittelbare Jugendliche war. Die Gesetzesänderung weitet die Förderung damit aus.

Die Höhe des Zuschusses beläuft sich grundsätzlich auf 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro in Abhängigkeit von der tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr.

Beratung und Hilfe finden

Die IHK berät alle Unternehmen und Auszubildenden, die von Insolvenz betroffen sind und eine neue Ausbildungsstelle suchen. Informationen zum Ausbildungsbonus und Hilfe bekommen Sie auch von ihre zuständige Agentur für Arbeit.

Weiterführende Informationen:

Ausbildungsbonus


Weitere Informationen

IHK Dresden

Ansprechpartner: Barbara Jonas

Telefon: 
0351 2802-670
Fax: 
0351 2802-7670

Beratungshotline der Arbeitsagenturen

Telefon: 
01801 664466


Informationen für Arbeitgeber