Fachangestellter Bäderbetrieb
Immer wachsam am Beckenrand
Fachangestellte Bäderbetrieb wachen am Beckenrand über die Badegäste, leisten Erste Hilfe in Notfällen und sorgen für ein sauberes Wasser im Becken. Die Bademeister – wie sie im Volksmund heißen – kümmern sich rund um das Wasserbecken um Sicherheit und Hygiene.
Was mache ich?
Sie haben immer den Überblick, wissen wo Gefahren lauern und überwachen die Badegäste – die Fachangestellten für Bäderbetriebe sorgen für die Einhaltung der Badeordnung, greifen ein, bevor ein Unfall passiert, oder helfen, wenn Erste Hilfe nötig ist. Daneben geben sie Schwimmunterricht oder bieten Wassergymnastik an.
Auch für die Sauberkeit und Hygiene sind Fachangestellte für Bäderbetriebe zuständig. Regelmäßig überprüfen sie die Qualität und die Temperatur des Beckenwassers. Außerdem geben sie Desinfektionsmittel ins Schwimmwasser und säubern Schwimmbecken und Duschkabinen. Sie pflegen die Grünanlagen, Sport- und Spielgeräte und halten die Wege sauber. Im Herbst lassen sie das Wasser aus den Becken im Außenbereich und schützen die frostempfindlichen Einrichtungen.
Auch in der Verwaltung sind Fachangestellte für Bäderbetriebe tätig: Sie rechnen Eintrittskarten ab, fertigen Betriebsberichte an, führen Unfallmeldebücher und Statistiken über Besucher. Darüber hinaus helfen sie bei der Öffentlichkeitsarbeit mit und organisieren Wettkämpfe oder Events.
Wo arbeite ich?
Fachangestellte für Bäderbetriebe arbeiten in öffentlichen und privaten Frei- und Hallenbädern, See- und Strandbädern, Meerwasser- und Wellenbädern oder Fitnesszentren. Auch in Wellnesshotels, in kommunalen Sportämtern oder in medizinischen Badeeinrichtungen finden sie eine Anstellung.
Welche Voraussetzungen brauche ich?
sorgfältig, verantwortungsbewusst, flexibel, kontaktfreudig, selbstsicher, konfliktfähig, freundlich, aufmerksam, handwerklich geschickt, gute Noten in Deutsch und Mathematik
Wie kann ich diesen Beruf erlernen?
3-jährige duale Ausbildung im Bereich von Bäderbetrieben
Was verdiene ich in der Ausbildung?
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Ihre Höhe ist abhängig vom Ausbildungsbereich (Industrie und Handel, Handwerk u.a.) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet, sowie vom räumlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrages. Unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise wenn der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist, sind auch frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen möglich.
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Die Auszubildenden können in den einzelnen Ausbildungsjahren monatlich folgende Ausbildungsvergütungen erhalten:
- 1. Ausbildungsjahr: € 753
- 2. Ausbildungsjahr: € 803
- 3. Ausbildungsjahr: € 849
Quelle:
Die Angaben orientieren sich an den Informationen der Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) - Stand: Oktober 2011
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