Kosmetiker Kosmetikerin
Profi für Schönheit und Gesundheit
Es gibt viele Vorurteile über Kosmetiker und Kosmetikerinnen. Dabei können sie viel mehr als ein schönes Make-up oder Cremes auftragen. Sie kümmern sich um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen. Auf ganz vielfältige Weise.
Was mache ich?
Kosmetiker und Kosmetikerinnen beraten und behandeln ihre Kunden in allen Schönheits- und Gesundheitsfragen. Ihr Aufgabenfeld reicht von Körperpflege über Styling- bis hin zur persönlichen Gesundheitsberatung.
Neben der Pflege und dem Schutz von Gesicht, Hand- und Fußnägeln gehören auch kosmetische Massagen und Körperhaarentfernungen zu ihren Aufgaben. Kosmetiker führen Gesichts- wie auch Ganzkörperbehandlungen durch. Außerdem beherrschen sie ihre Produktpalette und verkaufen viele Kosmetika direkt an die Kunden.
Wo arbeite ich?
Kosmetiker und Kosmetikerinnen arbeiten in Kosmetikinstituten, im Einzelhandel bei Drogerien oder Parfümerien, bei Frisören, bei Physiotherapeuten und in Einrichtungen des Gesundheitswesens wie zum Beispiel Kur- und Rehabilitationskliniken, Wellness-Einrichtungen oder Fitnessclubs.
Welche Voraussetzungen brauche ich?
Haupt- oder Realschulabschluss, gesundheitliche Eignung, manuelle Geschicklichkeit, Interesse am Umgang mit Menschen und an Wellness und Schönheitspflege
Wie kann ich diesen Beruf erlernen?
3-jährige schulische oder duale Ausbildung,
IHK-Prüfung
Was verdiene ich in der Ausbildung?
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Ihre Höhe ist abhängig vom Ausbildungsbereich (Industrie und Handel, Handwerk u.a.) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet, sowie vom räumlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrages. Unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise wenn der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist, sind auch frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen möglich.
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Die Auszubildenden können in den einzelnen Ausbildungsjahren monatlich folgende Ausbildungsvergütungen erhalten:
- 1. Ausbildungsjahr: € 522 bis € 666
- 2. Ausbildungsjahr: € 565 bis € 750
- 3. Ausbildungsjahr: € 671 bis € 868
Hinweis: Wer diese Ausbildung in vollzeitschulischer Form absolviert, erhält keine Ausbildungsvergütung.
Quelle:
Die Angaben orientieren sich an den Informationen der Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) - Stand: Oktober 2011
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