Rechtspfleger/in

Beraten und vollstrecken

Richter und Staatsanwälte kennt jeder, Rechtspfleger dagegen kaum jemand. Dabei sind es gerade die Rechtspfleger, die viele, teilweise richterliche Aufgaben übernehmen. Rechtspfleger sind, wie der Name verrät, in der »Rechtspflege« tätig: Sie wirken z.B. bei Mahnverfahren, bei Erbangelegenheiten oder bei der Zwangsvollstreckung mit. Dabei erfüllen sie nicht immer nur angenehme Aufgaben.

Was mache ich?

Rechtspfleger arbeiten meistens selbstständig und treffen Entscheidungen, die gerichtlichen Wert haben, also eingehalten werden müssen. Zum einen versuchen sie Streit zu verhüten. Hierzu gehören bei Amtsgerichten beispielsweise die Bearbeitung von Grundbuch- oder auch Vormundschaftsangelegenheiten. Sie prüfen also Testamente oder auch Kaufverträge. Wenn ein Streit aufgekommen ist, kommen Rechtspflegern andere Aufgaben zu. Dann sind sie Berater, vertreten Bürger mit geringem Einkommen oder formulieren Klagen und Anträge.

Rechtspfleger können aber auch Strafen vollstrecken. So ist die unangenehme Aufgabe der Zwangsvollstreckung ein Teil ihrer Arbeit. Sie arbeiten aber auch selbstständig an der Pfändung von Forderungen, bei Grundstücksversteigerungen oder bei Insolvenzfällen.

Wo arbeite ich?

Rechtspfleger arbeiten hauptsächlich bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und in Justizverwaltungen.

Welche Voraussetzungen brauche ich?

mittlere Reife oder Abitur, Interesse an Rechtsfragen, Selbstständigkeit, Freude am Kommunizieren und Organisieren, Bewusstsein für Verantwortung, Entscheidungsstärke

Wie kann ich diesen Beruf erlernen?

3-jährige Ausbildung
Fachhochschule, Abschluss mit 2. juristischen Staatsexamen

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