Sozialversicherungsfachangestellte/r

Helfer in der Not

Bei einem Notfall wird man in Deutschland nicht allein gelassen. Dank der Sozialversicherung werden Kosten übernommen oder Renten ausgezahlt. Die Übersicht dabei haben die Sozialversicherungsfachangestellten, die auch bei offenen Fragen immer ansprechbar sind.

Was mache ich?

Ein Großteil der Deutschen ist durch die Sozialversicherung abgesichert. Die Sozialversicherung, eine gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung, wird über Beiträge finanziert. Dabei zahlt jeder Beitragszahler einen bestimmten Prozentsatz seines Einkommens in die Versicherung ein und bekommt beispielsweise bei einer Krankheit die Kosten für eine medizinische Behandlung ausgezahlt. Auch bei einer schweren Behinderung oder im Rentenalter erhalten die Menschen finanzielle Unterstützung.

Die Fälle sind vielfältig – vom Mutterschutz über Umschulungen, Verdienstausfall, Arbeitsunfälle, Krankheiten bis hin zu Operationen und Rehabilitation kann finanzielle Unterstützung durch die Sozialversicherung gewährleistet werden. In einem solchen Fall berechnen Sozialversicherungsfachangestellte den Betrag und kümmern sich um einen Auszahlung. Auch beraten sie Arbeitgeber und Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten. Dabei müssen sie in Rechtsfragen fit sein, damit ihre Entscheidungen auch gültig sind.

Wo arbeite ich?

Sozialversicherungsfachangestellte sind bei gesetzlichen Krankenversicherungen, Rentenversicherungen und anderen Sozialversicherungsträgern tätig. Auch bei Verbänden der Sozialversicherungsträger wie beispielsweise Berufsgenossenschaften sowie in der Patientenabrechnung von Krankenhäusern arbeiten sie.

Welche Voraussetzungen brauche ich?

sorgfältig, genau, verschwiegen, verantwortungsbewusst, Freude an Planung und Organisation, gern mit Menschen arbeiten, gute Noten in Deutsch und Mathematik

Wie kann ich diesen Beruf erlernen?

3-jährige duale Ausbildung mit Fachrichtungen allgemeine Krankenversicherung, knappschaftliche Sozialversicherung, landwirtschaftliche Sozialversicherung, gesetzliche Rentenversicherung oder gesetzliche Unfallversicherung