Junge BFDler erhalten Kindergeld
Wegen des Geldes allein leistet niemand den Bundesfreiwilligendienst. Dass die Eltern junger "Bufdies" nun endlich Kindergeld erhalten, wird die Freiwilligen trotzdem freuen.
Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das entsprechende Gesetz seit kurzem gültig. Damit können die Eltern ab sofort bei ihren zuständigen Familienkassen wieder Kindergeld beantragen. Die gute Nachricht: Das Kindergeld wird auch rückwirkend ausgezahlt.
Auch Eltern von volljährigen Freiwilligen, die am neuen Internationalen Jugendfreiwilligendienst teilnehmen, erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes Kindergeld. Beide Freiwilligendienste sind nun in Sachen Kindergeld dem Freiwilligen Sozialen Jahr gleichgestellt. Nach Angaben des Familienministerium werden die Familienkassen unmittelbar informiert.

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