Ein gelungener Berufsstart – Tipps zum Berufseinstieg
Dein Ausbildungsvertrag
In diesem Vertrag sind die grundlegenden Dinge deiner Ausbildung geregelt, beispielsweise die Art der Berufsausbildung, Beginn und Dauer sowie dein Lohn. Der Vertrag muss vom Arbeitgeber und von dir unterschrieben werden. Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, müssen die gesetzlichen Vertreter unterschreiben, also in der Regel deine Eltern. Ist dir beim Vertrag etwas unklar, frag genau nach. Schließlich gehst du damit eine längerfristige Bindung ein.
Dein ärztliches Gesundheitszeugnis
Für alle unter 18 Jahren gilt: Der Arbeitgeber braucht von dir ein ärztliches Gesundheitszeugnis. Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist zudem eine Nachuntersuchung erforderlich. Für bestimmte Berufe, beispielsweise im Nahrungsmittelbereich, braucht man immer ein Gesundheitszeugnis, egal wie alt man ist.
Dein Giro-Konto
Damit dein Ausbildungsbetrieb dein Gehalt überweisen kann, brauchst du am 1. Ausbildungstag, spätestens aber bis zur Mitte des ersten Monats eine eigene Kontonummer. Sprich am besten mit verschiedenen Sparkassen und Banken.
Der Aufwand lohnt, denn viele bieten für Azubis kostenlose Giro-Konten an. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung und Unterschrift ihrer Eltern für die Eröffnung eines Kontos. Vorsicht ist beim Dispo angesagt: Überschreiest du ihn, fallen teure Zinsen an.
Deine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr
Als Auszubildender bist du gleichzeitig Berufsschüler und hast dadurch Anspruch auf einen Schülerausweis mit entsprechend reduziertem Fahrpreis. Lass dir von deinem Arbeitgeber schon vorher bescheinigen, dass und ab wann du dort ausgebildet wirst, dann kannst du schon für die Fahrt am ersten Ausbildungstag die Vergünstigung in Anspruch nehmen.
Dein Lohnsteuerkarte
Vor Beginn der Ausbildung benötigt der Arbeitgeber von dir eine Lohnsteuerkarte. Diese Karte musst du beim zuständigen Einwohnmeldeamt beantragen. Das geht meist telefonisch und in größeren Gemeinden auch problemlos per Internet.
Deine Haftpflichtversicherung
Auszubildende haften, wie alle anderen Mitarbeiter, auch für Schäden, die unabsichtlich entstehen. Sofern du nicht mehr bei deinen Eltern mitversichert bist oder durch deinen Ausbildungsbetrieb alle Mitarbeiter pauschal versichert sind, solltest du deshalb eine Privathaftpflicht abschließen. Such dir sich auch hier einen günstigen Anbieter aus.
Deine Sozialversicherung
Jeder Angestellte – als Azubi gehörst du jetzt dazu – muss sozialversichert sein. Die Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem, das finanziellen Schutz z.B. bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und auch Betriebsunfällen bietet. Die Beiträge dafür werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen. Wenn du in deiner Ausbildung nicht mehr als 325 Euro verdienst, zahlt der Arbeitgeber sogar den kompletten Krankenkassenbeitrag.
Damit die Beiträge richtig verbucht werden können, musst du dem Arbeitgeber deine persönliche Sozialversicherungsnummer mitteilen. Die Beantragung der Sozialversicherungsnummer übernimmt deine Krankenkasse.
Deine eigene Kranken- und Pflegeversicherung
Wer ein eigenes Einkommen hat, braucht auch eine eigene Kranken- und Pflegeversicherung. Da du die freie Wahl der Krankenkasse hast, solltest du Preise und Leistungen vergleichen. Die Krankenkasse der Eltern beizubehalten kann von Vorteil sein, muss es aber nicht.
Lass dich kostenlos und unverbindlich - telefonisch oder schriftlich - beraten. Die Krankenkasse, der du beigetreten bist, musst du deinem Ausbildungsbetrieb noch vor Ausbildungsbeginn mitteilen.

Weitere Infos:
- Broschüre Rechte und Pflichten während der Ausbildung (*.pdf, 650 KB)
- Tipps zum ersten Arbeitstag
- Sozialkompetenzen in der Ausbildung
- Verhalten anpassen in der Ausbildung
Kontakt mit den Jugendberatern
Montag - Freitag: 7 bis 20 Uhr
(immer Ortstarif)
- Telefon:
- 0 18 01 - 455 455
- E-Mail:
- jugendberater@ikk-sachsen.de
Die IKK-Jugendberater
Jugendliche haben ihre eigene Sprache und die IKK Sachsen hat junge Leute, die diese verstehen: die IKK-Jugendberater. Sie haben oft selbst ihre Ausbildung noch nicht lange hinter sich und wissen genau, welche Themen und Problemstellungen bei jungen Leuten im Mittelpunkt stehen.
Die IKK-Jugendberater helfen nicht nur schnell und unkompliziert, wenn es um Fragen zur Krankenversicherung geht. Ob Lehrstellensuche, Beantragung eines Sozialversicherungsausweises oder Bewerbung, die IKK-Jugendberater geben auch Tipps und Hinweise rund um Beruf und Ausbildung.





