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Schülerbetriebspraktika sind ein seit vielen Jahren bewährtes Instrument, um Schülerinnen und Schüler auf das Berufsleben vorzubereiten. Im Folgenden bekommen Sie einen kurzen Überblick – über die rechtlichen Rahmenbedingungen und zur Durchführung des Praktikums.

Weiterführende Information:
Allgemeines
Betriebspraktika sind verbindliche Schulveranstaltungen für alle öffentlichen Mittelschulen, allgemeinbildende Gymnasien und allgemeinbildende Förderschulen in Sachsen. Je nach Schulart findet das Praktikum in unterschiedlichen Klassenstufen statt:
- bei Mittelschule in den Klassenstufen 8, 9 und/oder 10
- bei Förderschulen in der Klassenstufe 8 und/oder 9
- bei allgemeinbildenden Gymnasien in der Klassenstufe 8, 9 oder 10
Alle Schüler einer Klassenstufe leisten in der Regel das Betriebspraktikum gleichzeitig ab. In der Schule wird das Praktikum vorbereitet, betreut und nachbereitet.
Schon dabei
Hier erhalten Sie einen Überblick, welche sächsischen Unternehmen bereits Schülerpraktika anbieten.
Durchführung des Praktikums
In den Betriebspraktika sollen die Schüler Einblicke ins Berufsleben erhalten und begreifen, wie es in der Wirtschaft zugeht. Außerdem soll der Schüler nach dem Praktikum seine Fähigkeiten realistisch einschätzen können.
Der Praktikant benötigt vor Beginn des Praktikums eine von Ihrem Betrieb unterzeichnete Praktikumsbestätigung für die Schule. Außerdem müssen alle wichtigen Fragen mit dem Praktikanten vor Beginn des Praktikums besprochen sein, damit keine Unsicherheiten entstehen.
- Stellen Sie Ihren Betrieb vor.
- Erläutern Sie die zu erledigenden Aufgaben.
- Zeigen Sie dem Praktikanten seinen Arbeitsplatz.
- Stellen Sie die Ansprechpartner im Betrieb vor.
- Geben Sie allgemeine Hinweise zu Arbeitszeiten, Arbeitssicherheit und evtl. Arbeitskleidung.
- Lassen Sie sich den Ansprechpartner inkl. Telefonnummer der Schule geben.
Nach dem Praktikum sollte eine gemeinsame Auswertung erfolgen, die dem Schüler hilft, seine fachlichen und persönlichen Fähigkeiten einzuschätzen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Schülerbetriebspraktika werden meist als zweiwöchige Blockpraktika durchgeführt. Die wichtigsten Fakten zum Schülerbetriebspraktikum:
- Die Arbeitszeit darf für Schüler bis 14 Jahre täglich bis zu sieben und für Schüler ab 15 Jahren bis zu acht Stunden betragen.
- Der Schüler ist, wie beim Schulbesuch, unfallversichert. Zusätzlich hat er über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) eine Haftpflichtversicherung. Die Versicherung tritt am ersten Tag 0 Uhr in Kraft und endet am letzten Praktikumstag um 24 Uhr.
- Die Schüler haben keinen Anspruch auf Vergütung.
- Die Schüler unterliegen während des Praktikums dem Weisungsrecht des Betriebspersonals.
- Der Praktikumsbetrieb ist für die organisatorische Durchführung verantwortlich.
Die Grundlage für die gesetzlichen Festlegungen ist das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Arbeitsschutz ist wichtig
Der Betrieb muss während des Praktikums für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und den Gesundheitsschutz sorgen. Die Sicherheit und Gesundheit der jungen Leute dürfen nicht gefährdet werden. Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Dazu müssen verschiedene Beschränkungen eingehalten werden:
- Die Arbeit darf das Leistungsvermögen der Schüler nicht übersteigen.
- Gefährliche Arbeiten sind verboten, u. a. in außergewöhnlicher Hitze, Kälte oder Nässe.
- Schädliche Einwirkungen wie Lärm, Strahlungen oder giftige Dämpfe müssen vermieden werden.





