Meister-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das sog. »Meister-BAföG«, unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung und erleichtert die Gründung von Existenzen. Wer einen Fortbildungsabschluss anstrebt und über eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügt, sollte sich über diese Form der finanziellen Unterstützung informieren.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass noch keine gleichwertige Qualifikation vorliegt. Bezuschusst werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in ihrer tatsächlichen Höhe. Der Maßnahmenbeitrag setzt sich aus einem Zuschuss und einem Bankdarlehen zusammen.

Zahlreichen Verbesserungen beim »Meister-BAföG» oder Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) machen die berufliche Qualifizierung jetzt noch attraktiver, vor allem für Fortbildungsinteressierte mit Kindern.

Verbesserungen auf einen Blick:

  • Wer bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert hat, hat einen Rechtsanspruch auf Förderung einer weiteren Aufstiegsfortbildung.
  • Jeder, der die Prüfung besteht, erhält künftig einen Darlehenserlass in Höhe von 25 Prozent des auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallende Restdarlehen.
  • Der Kinderzuschlag soll von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat angehoben und zu 50 Prozent bezuschusst, statt wie bisher als Darlehen gewährt werden. Alleinerziehende profitieren zudem von einem monatlichen Kinderbetreuungszuschuss von 113 Euro.
  • Bei Existenzgründungen nach der Fortbildung wird bei einer dauerhaften Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder Auszubildenden ein Darlehensteilerlass in Höhe von 33 Prozent gewährt.
  • Aufstiegsfortbildungen in der Altenpflege sollen künftig auch in den Ländern, in denen keine landesrechtlichen Regelungen existieren, förderfähig sein. Auch Aufstiegsfortbildungen für Erzieher werden nach dem AFBG gefördert.
  • Die Fördermöglichkeiten für fortbildungsinteressierte Migranten werden verbessert.

Geltungsbereich

Die Förderung gilt für alle Berufsbereiche, unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung stattfindet. Voraussetzung ist der Abschluss einer Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung.

Das neue »Meister-BAföG« ist als Teil der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung am 1. Juli 2009 in Kraft getreten.

Lichtblick – Verbesserungen beim »Meister-BAföG« kündigen sich an.


Beratung

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Sächsisches Landesamt für Ausbildungsförderung

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0371/5628511


Informationen zum Meister-BAföG

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert über die deutlichen Verbesserungen beim Meister-BAföG.

Verbesserungen beim Meister-BAföG seit dem 1. Juli 2009