Studienbeihilfe für Medizinstudenten wird fortgesetzt

Ein Erfolgsprojekt wird verlängert

Die Studienbeihilfe für Medizinstudenten wird fortgesetzt. Seit dem 1. Oktober 2008 läuft das Gemeinschaftsprojekt der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, der Krankenkassen und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz. Und das mit Erfolg! Fast 40 Studenten wurden seit dem gefördert und dem Mangel an medizinischen Fachkräften in ländlichen Regionen entgegen gewirkt. Somit ist es möglich, die Nachbesetzung von Arztpraxen in schwierigen Regionen besser zu regulieren. Aufgrund der positiven Entwicklung konnte das Projekt nun für zwei weitere Studienjahrgänge verlängert werden.



Voraussetzungen

Pro Studienjahrgang können bis zu 50 Studierende gefördert werden, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen.

  • Der Studierende muss für den Studiengang Humanmedizin an einer deutschen Universität eingeschrieben sein
  • Der Studierende muss den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden haben
  • Der Studierende muss sich verpflichten nach Abschluss der Facharztausbildung für Allgemeinmedizin in einem hausärztlich unterdurchschnittlich versorgten Gebiet im Freistaat Sachsen tätig zu werden


Leistungen

Die Förderung wird für maximal 48 Monate gewährt. In den ersten beiden Jahren werden den Studierenden 300 Euro pro Monat, im dritten Jahr 400 Euro und im vierten Jahr 600 Euro pro Monat gezahlt.

Wer seinen Antrag noch bis zum 31.12.2011 einreicht, kann die Studienbeihilfe rückwirkend ab dem 01.10.2011 erhalten.



Finanzierung

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Tipp

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