Finanzierung & Unterstützung
Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und Mitteln des Freistaates Sachsen gefördert. Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.
In der Förderung sind alle Maßnahmekosten enthalten (Ausbildungskosten, notwendige Materialien, notwendige Versicherungen, Prüfungsgebühren usw.).
Aufwandsentschädigung
Nichtleistungsempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5 € pro Anwesenheitstag (zusätzlich zur Grundsicherung).
Außerdem werden die täglichen Fahrtkosten, in der Regel in Höhe des öffentlichen Personennahverkehrs, Reise- und Unterkunftskosten bei auswärtiger Unterbringung erstattet.
Kinderbetreuung
Im Einzelfall, wenn kein (ausreichendes) Betreuungsangebot durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe unterbreitet werden kann, kann auch die Finanzierung von zusätzlich notwendigen Kinderbetreuungskosten übernommen werden.
Nachweise
In der Regel ist der Nachweis der Ausgaben erforderlich.

Mit einigen Anträgen kann die Finanzierung des Programmes gesichert werden. Und absetzbar ist es auch noch.

