Neue Förderrichtlinie beim Weiterbildungsstipendium

Zum 1. Januar 2012 sind neue Förderrichtlinien für das Weiterbildungsstipendium in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen betreffen dabei den Förderbetrag des Weiterbildungsstipendiums. Der jährlich mögliche Förderbetrag erhöht sich von 1.700 Euro auf 2.000 Euro. Der Förderhöchstbetrag erhöht sich dadurch von 5.100 Euro auf 6.000 Euro.

Das Weiterbildungsstipendium soll besonders tatkräftige und engagierte Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss Ihrer Berufsausbildung fördern, um sich im Beruf weiter zu qualifizieren.

Finanzierung