Neue Fortbildung in der Gesundheitsbranche

Das Gesundheits- und Sozialwesen sucht bereits jetzt verstärkt nach Fach- und Führungskräften mit betriebswirtschaftlichen Kompetenzen. Die neue Fortbildung "Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen" soll ab 1. Januar 2012 Anwärter für diese Aufgaben qualifizieren.

Im Gesundheits- und Sozialwesen werden bis zum Jahr 2025 aufgrund der demografischen Entwicklung voraussichtlich 1 Million Erwerbstätige zusätzlich benötigt, so eine Projektion des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Der schon jetzt bestehende Bedarf an Fach- und Führungskräften, die modernes Betriebs- und Kostenmanagement beherrschen und komplexe Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle im Gesundheitssektor übernehmen können, wird weiter steigen.

Karriere im mittleren Management

Um auf diesen Bedarf rechtzeitig zu reagieren, hat das BIBB im Auftrag der Bundesregierung und gemeinsam mit den Sozialpartnern die neue Fortbildungsordnung "Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen" erarbeitet, die am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Mit diesem Fortbildungsabschluss verfügt das Gesundheits- und Sozialwesen künftig über einen modernen Beruf, der auf der Basis einer anerkannten Ausbildung Karrieremöglichkeiten im mittleren Management eröffnet und damit eine attraktive Alternative zu den Bachelor-Studiengängen bietet.

Die künftigen Fachwirte und Fachwirtinnen im Gesundheits- und Sozialwesen werden als betriebliche Führungskräfte in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, vorwiegend in ambulanten und (teil-)stationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden arbeiten oder selbstständig tätig sein. Zu ihren Tätigkeiten wird die verantwortliche Lösung komplexer fachlicher Aufgaben unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungselemente gehören.

Vereinheitlicht die bestehenden Qualifizierungsmöglichkeiten

Das neue berufliche Fortbildungsangebot steht allen Absolventen und Absolventinnen von anerkannten Ausbildungsberufen sowie von bundes- und landesrechtlich geregelten Berufen im Gesundheits- und Sozialwesen offen. Hauptsächlich richtet es sich an interessierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, Sozialversicherungsfachangestellte, Angestellte in kaufmännisch-verwaltenden Berufen sowie Altenpfleger/-innen, die bereits über einen längeren Zeitraum in größeren Versorgungseinrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen tätig waren bzw. sind.

Die neue bundeseinheitliche Fortbildung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen nach § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vereinheitlicht die zahlreichen, auf Kammerebene bislang bestehenden Qualifizierungsmöglichkeiten im Bereich des mittleren Managements. Grundlage für die Neuregelung war eine BIBB-Studie aus dem Jahr 2009 zum Qualifizierungsbedarf und den Qualifikationsanforderungen für Führungskräfte im Gesundheits- und Sozialbereich.