Neues von der Bildungsprämie

Die Bildungsprämie geht in die nächste Runde. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat das erfolgreiche Projekt um 2 Jahre verlängert, macht dabei aber für die Weiterbildungsinteressenten einige Abstriche.

So sinkt die Einkommensgrenze von 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam veranlagten Paaren) wieder auf 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Paaren). Außerdem kann die Bildungsprämie jetzt nur noch alle zwei Jahre beantragt werden anstatt jedes Jahr. Zusätzlich können während der Umstellungsphase Verzögerungen bei der Ausgabe der Gutscheine auftreten.

Weiterbildungsförderung mit der Bildungsprämie

Mit dem Prämiengutschein kann die Hälfte der Weiterbildungskosten übernommen werden.

Mit der Bildungsprämie unterstützt das Bundesbildungsministerium seit 2008 Erwerbstätige, die sich weiterbilden möchten. Wer an einer Weiterbildung interessiert ist, kann sich an eine der vielen Beratungsstellen in Sachsen wenden. Dort werden geeignete Anbieter von Weiterbildungen vermittelt. Über die Beratungsstellen können die Interessenten dann einen Prämiengutschein erhalten, mit dem die Hälfte der Kosten übernommen werden (bis zu maximal 500 Euro).

Bereits über 150.000 Prämiengutscheine vergeben

Seit Programmbeginn wurden über 150.000 Prämiengutscheine ausgegeben. 74 Prozent der Begünstigten sind Frauen, 89 Prozent Beschäftigte in Kleinen und Mittleren Unternehmen, 15 Prozent haben einen Migrationshintergrund.

Kostenrechner

Weiterbildungsförderung berechnen: Wie hoch ist die Förderung zur Weiterbildung? Der Kostenrechner gibt Antworten.

Prämiengutschein

Beratungsstellen

Hier finden Sie die nächste der deutschlandweit 600 Beratungsstellen:

Telefon:
800 2623000
Internet:
www.bildungspraemie.info