Neufassung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung
Sachsen erweitert die Fördermöglichkeiten für Azubis, Beschäftigte und Unternehmen in der Aus- und Weiterbildung. Mit Änderung der ESF-Richtlinie am 27. Mai 2010 wurde auch die Grundlage für die Einführung von Weiterbildungsschecks geschaffen, mit denen Beschäftigte bis zu 80 Prozent Zuschuss erhalten können.
Unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten
Die Palette der Kurse, die gefördert werden, reicht von fachsprachlichen Fortbildungen über kaufmännische Lehrgänge bis zu berufsbegleitenden Studiengängen. Unterstützt werden Beschäftigte mit geringem Einkommen und Wohnort in Sachsen.
Mit der Änderung der Förderrichtlinie Berufliche Bildung können zudem Auslandsaufenthalte zur Qualifizierung von Beschäftigten nun schon ab einer Dauer von einem Monat gefördert werden.
Neu: Der neue Weiterbildungsscheck Sachsen
Die neue Förderung in der Weiterbildung sorgt für bessere Aufstiegschancen im Job: Der neue Weiterbildungsscheck Sachsen unterstützt mehr Flexibilität im Beruf mit einer Förderung von bis zu 80% der Weiterbildungskosten. Der Weg ist einfach: Passende Weiterbildung aussuchen, drei Angebote einholen und Antrag abgeben.


