Oft gestellte Fragen zum Einzelbetrieblichen Förderverfahren

Das Einzelbetriebliche Förderverfahren ermöglicht Ihnen die Förderung Ihrer Weiterbildungskosten bis zu 80%. Antworten auf oft gestellte Fragen zum Einzelbetrieblichen Förderverfahren finden Sie hier.



Wann kann ich mich zur Weiterbildung anmelden?

Melden Sie sich erst verbindlich für Ihre Weiterbildung an, nachdem das Einzelbetriebliche Förderverfahren bewilligt wurde. Ihren Antrag auf Förderung sollten Sie mindestens sechs Wochen vor der verbindlichen Anmeldung beim Bildungsdienstleister bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen.

Kann ich mir auch eine Weiterbildung außerhalb Sachsen suchen?

Ja, Ihre Weiterbildung darf auch außerhalb Sachsens stattfinden. Vorbedingung für die Förderung durch das Einzelbetriebliche Förderverfahren ist lediglich, dass Ihr Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Sachsen ist.

Was gehört in meinen Antrag?

Hier finden Sie die Antragsformulare.

Folgende Formulare gehören zu Ihrem Antrag. Die Formularnummer steht jeweils in der Klammer.

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular (Nr. 60866)
  • Eine Teilnehmerliste, auch wenn Sie die Weiterbildung allein absolvieren (Nr. 60867)
  • Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte (Nr. 60311)
  • Nachweis der Tätigkeit des Unternehmers im Freistaat Sachsen (z.B. Gewerbeanmeldung, aktueller Handelsregisterauszug - nicht älter als 3 Monate, amtliche Mitteilung der Steuernummer)
  • Erklärung darüber, dass Ihr Unternehmen kein Unternehmen in Schwierigkeiten ist (Nr. 61394
  • Erklärung zum Arbeitnehmer (Nr. 60772)
Wenn Sie Weiterbildung als kleines oder mittleres Unternehmen (1 bis 249 Mitarbeiter) beantragen:
  • KMU-Bwertung (Nr. 60314, 60314-1, 60314-2)
  • VerbindlichePreisangebote von drei Anbietern Ihrer gewünschten Weiterbildung mit begründeter Entscheidung ihrer Wahl.

Was mache ich, wenn ich keine drei Preisangebote bekommen kann?

Können Sie keine drei vergleichbaren Preisangebote einholen, reichen Sie ein aufgeschlüsseltes Angebot ein und legen Sie dem Antrag eine formlose Begründung bei.

Bekomme ich das Einzelbetriebliche Förderverfahren auch als Selbstständige/r?

Ja, das Einzelbetriebliche Förderverfahren können Sie als Selbstständige/r beantragen.

Kann ich meinen Antrag per E-Mail einreichen?

Leider nicht, für den Antrag zum Einzelbetrieblichen Förderverfahren wird Ihre Unterschrift im Original benötigt.

Ihre Frage war nicht dabei?

Wenn Ihre Frage zum Weiterbildungsscheck Sachsen weiter offen ist, schreiben Sie uns einfach. Wir antworten gern und schnell. Ist die Antwort auch für andere interessant, veröffentlichen wir sie auf dieser Seite.



ServiceCenter SAB

Sächsische Aufbaubank - Förderbank

Hotline: Mo bis Fr, 8.30 bis 18 Uhr

Telefon: 
0351 - 4910 4930
Fax: 
0351 - 4910 4000
Internet: 
www.sab.sachsen.de


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