Stiftung Begabtenförderung

Weiterbildungsstipendium

Wenn Sie Ihre Berufsausbildung mit der Note gut oder besser abgeschlossen haben und nicht älter als 25 Jahre alt sind, haben Sie beste Aussichten auf ein Weiterbildungsstipendium. Die »Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung« fördert fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen oder berufsbegleitende Studiengänge.

Vorausetzungen für eine Bewerbung

  • Sie sind bei Antragsstellung unter 25 Jahre alt.
  • Sie haben eine Berufsabschlussprüfung mit mindestens 1,9 oder 87 Punkten oder
  • ein besonderes Ergebnis in einem Leistungswettbewerb oder
  • Sie haben einen begründeten Vorschlag vom Arbeitgeber oder der Berufsschule.

Höhe der Förderung

Die Förderung beträgt bis zu 6.000 Euro. Förderfähige Kosten sind unter anderem Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten und Arbeitsmittel. Die Begabtenförderung wird unabhängig von Einkommen oder Vermögen gewährt. Allerdings müssen sich Interessierte mit jährlich bis zu 180 Euro an den Kosten beteiligen.

Aufstiegsstipendium

Berufserfahrene unterstützt die »Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung« beim ersten Hochschulstudium durch das Aufstiegsstipendium.

Vorausetzungen für eine Bewerbung

  • Sie haben eine Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung mit Note 1,9 oder besser.
  • Sie haben zwei Jahre Berufserfahrung.
  • Ihre Bewerbung erfolgt vor Abschluss des zweiten Fachsemesters.
  • Es besteht keine Altersgrenze.

Höhe der Förderung

Die Förderung für ein Vollzeitstudium umfasst monatlich 650 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Eine Betreuungspauschale von 113 Euro fürs erste und 85 Euro fürs zweite Kind ist möglich. Das berufsbegleitende Studium wird mit jährlich 1.700 Euro unterstützt.