Bildungsgutschein
Die Bundesagentur für Arbeit vergibt Bildungsgutscheine an Empfänger von Arbeitslosengeld I/Leistungen nach SGB II (Hartz IV), Beschäftigte in Kurzarbeit, Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder drei Jahren Berufserfahrung sowie Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft.
Ziel ist der Abbau von Qualifikationsdefiziten und die dauerhafte berufliche Eingliederung. Ob eine Förderung gewährt wird, hängt vor allem von der Vermittlungschance nach der Weiterbildung ab.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist ein individuelles Gespräch bei der Agentur für Arbeit. Danach startet die Suche nach einer passenden zertifizierten Maßnahme.Höhe der Förderung
Die Agentur für Arbeit übernimmt alle Kosten für Lehrgang, Fahrt, Unterbringung und Kinderbetreuung.So funktioniert's
- Lassen Sie sich bei der ortsansässigen Agentur für Arbeit beraten. Der dort ausgestellte Bildungsgutschein mit Bildungsziel und Dauer der Weiterbildung belegt, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, und sichert Ihnen die Kostenerstattung für die Weiterbildung zu.
- Suchen Sie sich einen geeigneten zertifizierten Kurs aus. Die Agentur für Arbeit hält Listen mit geförderten Angeboten bereit. Der Bildungsgutschein ist drei Monate gültig.
- Die Bildungsstätte legt die Bestätigung Ihrer Aufnahme in die Weiterbildung vor Beginn der zuständigen Agentur für Arbeit vor.

Förderdatenbank des Bundes
Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält neben den vollständigen Richtlinientexten auch zusätzliche, vertiefende Informationen.
Angebote Weiterbildung
Hier finden Sie schnell und unkompliziert Angebote für Weiterbildung in Ihrer Region.

