Bildungsprämie – Die einkommensabhängige Förderung
Die Bildungsprämie besteht aus den beiden Komponenten Prämiengutschein und Weiterbildungssparen.
Beide sind als Kombination sinnvoll.
Der Prämiengutschein
Erwerbstätige mit einem Jahreseinkommen von maximal 25.600 Euro (51.200 Euro bei Verheirateten) erhalten den Prämiengutschein einmal jährlich für berufliche Weiterbildung. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Voraussetzung ist ein Besuch in einer Beratungsstelle in Sachsen.
So funktioniert's
- Besuchen Sie eine Beratungsstelle mit klaren Vorstellungen zu Ihrer Weiterbildung. Besprechen Sie persönliche Voraussetzungen, Weiterbildungsziel und Anforderungen.
- Sie erhalten den Prämiengutschein mit Vermerk von dem Bildungsziel und geeigneten Anbieter.
- Buchen Sie einen Kurs bei dem auf dem Gutschein genannten Anbieter. Sie erhalten dann eine reduzierte Rechnung.
Zur kostenlosen Beratung benötigen Sie einen gültigen Lichtbildausweis (z.B. den Personalausweis), einen Einkommensteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Jahr oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers und eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie kein EU-Bürger sind.
Das Weiterbildungssparen
Beim Weiterbildungssparen können Weiterbildungsinteressierte mit angespartem Guthaben wie Bausparvertrag oder Lebensversicherung nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) die Kursgebühren vor Ablauf der üblichen Sperrfrist entnehmen. Kursteilnehmer können so langfristige berufliche Weiterbildung leichter finanzieren. Die Arbeitnehmersparzulage bleibt dabei in voller Höhe erhalten.
Hinweis: Die Einkommensgrenzen gelten hier nicht.
So funktioniert's
- Sie informieren sich bei Ihrem Finanz- und Anlageinstitut zu den Bedingungen der Geldentnahme. Dann besuchen eine Beratungsstelle in Sachsen und erhalten einen Spargutschein, worauf geeignete Anbieter vermerkt sind. Eine Kombination von Spargutschein und Prämiengutschein ist möglich.
- Melden Sie sich zu einem Kurs bei einem auf dem Gutschein vermerkten Anbieter an. Dieser trägt Titel, Kosten und Kursbeginn auf dem Gutschein ein. Achtung: Das entnommene Guthaben muss innerhalb von drei Monaten für Weiterbildungszwecke verwendet werden.
- Lösen Sie schließlich den ausgefüllten Spargutschein beim Anlageinstitut ein. Die konkreten Auszahlungsmodalitäten variieren je nach den Vertragsbedingungen. Tipp: Zur Klärung finanztechnischer Fragen wenden Sie sich an Ihr Anlageinstitut, bevor Sie den Spargutschein dem Anbieter vorlegen.
Wichtige Info zum Weitebildungssparen
Anders als beim Prämiengutschein kann die Anmeldung zur Weiterbildung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt sein oder der Kurs bereits begonnen haben, bevor der Spargutschein ausgestellt wurde.
- Checkliste Bildungsprämie
- FAQ für Weiterbildungsanbieter
- Merkblatt für Weiterbildungsanbieter (*.pdf, 72 KB)
- Infos zum Weiterbildungssparen (*.pdf, 145 KB)

Weitere Informationen
Beratungsstellen in Sachsen
Kostenrechner Weiterbildung
- Link intern
- Weitere Förderungen zur Weiterbildung berechnen
Aktuelle Weiterbildungen
Finden Sie hier Weiterbildungen, die Sie anteilig mit der Bildungsprämie finazieren können.

