Kurzarbeit und geringe Qualifikation

Weiterbildung während Kurzarbeit

Klein-, Mittel- und Großunternehmen können während der Kurzarbeit die Weiterbildung geringqualifizierter Arbeitnehmer durch die Bundesagentur für Arbeit fördern lassen, wenn die Mitarbeiter dadurch ihre Kompetenzen verbessern.

Voraussetzungen

  • Es besteht Qualifizierungsbedarf.
  • Die Weiterbildung findet bei einem zertifizierten Bildungsträger statt.
  • Sie stellen den Antrag vor Beginn der Maßnahme.
  • Sie schließen die Weiterbildung während der Bezugsdauer der Kurzarbeit ab.

Höhe der Förderung

Erstattet werden Lehrgangs-, Fahrt- und Unterbringungskosten sowie Kosten für Kinderbetreuung.

Der Europäische Sozialfonds fördert ebenso Weiterbildung während der Kurzarbeit, wenn der Arbeitnehmer arbeitsplatzbezogene Kenntnisse erwirbt. Die Agentur für Arbeit ersetzt dann 25 bis 80 Prozent der Kosten, je nach Lehrgang, Qualifikation und Betriebsgröße.

Weiterbildung für Geringqualifizierte und ältere Mitarbeiter (WeGebAU)

Gering qualifizierte Arbeitnehmer erhalten über das Programm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen) eine Förderung zur Weiterbildung während der Arbeitszeit. Die Weiterbildung findet außerhalb des Betriebes statt und geht über eine reine arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinaus. Anträge stellt der Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit.

Voraussetzungen

  • Die Arbeitnehmer sind 45 Jahre oder älter.
  • Es besteht eine Freistellung für die Zeit der Qualifizierungsmaßnahme unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
  • Im Unternehmen werden höchstens 250 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt.
  • Achtung: Neuerung ab dem 01.04.2012. Eine Förderung ist nun auch unabhängig vom Alter oder dem Qualifikationsniveau des Arbeitnehmers möglich, wenn der Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernimmt.

Höhe der Förderung

Die Agentur für Arbeit übernimmt die Weiterbildungskosten. Der Arbeitgeber erhält möglicherweise einen Zuschuss zum fortgezahlten Arbeitsentgelt.