Meister-BAföG

Das Meister-BAföG setzt sich aus Zuschuss und Darlehen zusammen und unterstützt nicht nur angehende Meister, sondern Handwerker und Fachkräfte bei der Fortbildung und Gründung einer Existenz. Die Förderung gilt für alle Berufsbereiche.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist der Abschluss einer Erstausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss.

Höhe der Förderung

Die Förderung für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt maximal 10.226 Euro. Davon erhalten Sie 30,5 Prozent als Zuschuss, den Rest erhalten Sie als Darlehen. Wenn Sie bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert haben, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Förderung einer weiteren Aufstiegsfortbildung.

Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie einen Darlehenserlass in Höhe von 25 Prozent des auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallenden Restdarlehens. Der Kinderzuschlag beträgt 210 Euro pro Monat und wird zu 50 Prozent bezuschusst. Alleinerziehende profitieren zudem von einem monatlichen Kinderbetreuungszuschuss von 113 Euro.

Ein Darlehensteilerlass in Höhe von 33 Prozent unterstützt Existenzgründer nach der Fortbildung, wenn sie dauerhaft neue Mitarbeiter einstellen.


Tipp: Aufstiegsfortbildungen in der Altenpflege sind auch in den Ländern, in denen keine landesrechtlichen Regelungen existieren, förderfähig. Erzieher profitieren ebenso von der Förderung. Fördermöglichkeiten gibt es auch für Migranten.

Antragsstellung

Für den Antrag benötigen Sie:

  • Angaben zum Einkommen und Vermögen (bei Vollzeitmaßnahmen)
  • Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte/die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang/mediengestützten Lehrgang
  • Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen
  • Erklärung des Ehegatten (bei Vollzeitmaßnahmen)
  • Antrag der Teilnehmer an einer Fortbildungsmaßnahme auf Aktual. nach § 17 AFBG in Verb. mit § 24 BAföG
  • Zusatzblatt für AusländerInnen
  • Nachweis des Bildungsträgers über die regelmäßige Lehrgangsteilnahme
  • Antragsformular für die Bewilligung der Förderung während der Prüfungsvorbereitungsphase
  • Mieterklärung zur Vorlage bei der AFBG bewilligenden Stelle
  • Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung



Lichtblick – Verbesserungen beim »Meister-BAföG« kündigen sich an.


Beratung

Info-Hotline (kostenfrei)

Telefon:
0800/6223634

Sächsisches Landesamt für Ausbildungsförderung

Landesdirektion Sachsen Ref. 26

Postanschrift:
Thüringer Weg 3
09126 Chemnitz
Telefon:
0371/5628-526
Fax:
0371/5628-520
Internet:
www.sachsen.de


Frau Rauer Buchstaben A - L

Telefon:
0371/5628-515


Frau Rau Buchstaben M - Z

Telefon:
0371/5628-511

Informationen zum Meister-BAföG

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert über die deutlichen Verbesserungen beim Meister-BAföG.

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