Einzelbetriebliches Förderverfahren –
Förderung betrieblicher Weiterbildung

Beim Einzelbetrieblichen Förderverfahren übernimmt der Europäische Strukturfonds zwischen 45 und 80 Prozent der Weiterbildungskosten. Das Verfahren ist einfach: Das Unternehmen sucht sich eine Weiterbildung für seine Mitarbeiter aus, holt drei Angebote ein und reicht den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) ein.

Voraussetzungen

  • Das Unternehmen hat weniger als 500 Mitarbeiter.
  • Die öffentliche Hand ist mit nicht mehr als 25 Prozent am Unternehmen beteiligt.
  • Der Firmensitz oder eine Niederlassung ist in Sachsen.
  • Der Hauptwohnsitz oder Arbeitsort der Teilnehmer befindet sich im Freistaat.
  • Weiterbildung erfolgt durch externe Dienstleister.
  • Der Förderbetrag liegt bei mindestens 200 Euro.

Höhe der Förderung

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten bei der Förderung Einzelbetriebliches Förderverfahren zwischen 35 und 80 Prozent der Ausgaben für die Weiterbildung. Bei Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern sind es 25 bis 60 Prozent. Der niedrige Fördersatz gilt jeweils für unternehmensspezifische Bildungsinhalte, der höhere für den Erwerb allgemein gültiger Abschlüsse bzw. Testate.

So funktioniert's

  • Suchen Sie sich eine passende Weiterbildung aus und holen Sie drei Angebote ein. Die Preisangebote können Sie ganz einfach auf bildungsmarkt-sachsen.de einholen.
  • Der Arbeitgeber reicht den Antrag auf Förderung gemeinsam mit den drei personalisierten Preisangeboten für die Weiterbildung mindestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der SAB ein.
  • Nach der Weiterbildung bekommt die SAB den Nachweis, dass die Weiterbidlung bezahlt wurde (Auszahlungsunterlagen) und der Förderbetrag wird überwiesen.

Angebote

Auf bildungsmarkt-sachsen.de finden Sie zahlreiche Weiterbildungsangebote in Sachsen und in Ihrer Region.

Film zum Einzelbetrieblichen Förderverfahren

Eine Übersicht in bewegten Bildern.

Einzelbetriebliches Förderverfahren


ServiceCenter SAB

Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)

Hotline: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr

Telefon:
0351 - 49104930
Fax:
0351 - 4910 4000
Internet:
www.sab.sachsen.de

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