Weiterbildungsscheck für arbeitslose Nichtleistungsempfänger
Arbeitslose, die weder Arbeitslosengeld I noch Hartz IV und keine sonstigen finanziellen Leistungen von der Agentur auf Arbeit erhalten, können mit dem Weiterbildungsscheck Sachsen für arbeitslose Nichtleistungsempfänger eine Finanzierung für eine Weiterbildung beantragen. Wenn die Weiterbildung die Chancen auf eine Beschäftigung verbessert, steht der Förderung nichts im Wege.

Wenn die Weiterbildung die Chance auf einen Arbeitsplatz verbessert, können Arbeitslose den Weiterbildungsscheck Sachsen für arbeitslose Nichtleistungsempfänger erhalten. (c) tiero - fotolia
Voraussetzungen
- Die Weiterbildung kostet mehr als 650 Euro.
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Sachsen.
- Förderberechtigt sind arbeitslose Nichtleistungsempfänger, also Arbeitslose, die keine Leistung der Arbeitsagentur (Arbeitslosengeld) oder des Jobcenters (Arbeitslosengeld II) erhalten.
Höhe der Förderung
Der Weiterbildungsscheck übernimmt 80% der der direkten Weiterbildungskosten, wie Teilnahme- und Prüfungsgebühren. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Allerdings müssen Sie die Kosten zunächst selbst übernehmen und lassen sich die Ausgaben nach Abschluss der Weiterbildung erstatten.
So funktioniert's
- Stellen Sie den Antrag mindestens sechs Wochen vor der verbindlichen Anmeldung für die Weiterbildung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB).
- Suchen Sie sich eine passende Weiterbildung aus und holen drei Angebote ein. Die Angebote können Sie ganz einfach auf bildungsmarkt-sachsen.de einholen.
- Reichen Sie den Antrag auf Förderung gemeinsam mit den drei Preisangeboten für die Weiterbildung sowie einer Kopie Ihres Personalausweises bei der SAB ein.
- Sobald die SAB die Förderung bestätigt und den Weiterbildungsscheck zugesagt hat, können Sie sich verbindlich anmelden und an der Weiterbildung teilnehmen. Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie den Zahlungsnachweis bei der SAB ein und erhalten den Förderbetrag.
Weitere Förderungen für Weiterbildung
Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)
ServiceCenter SAB
Hotline: Mo - Fr, 8 - 18.00 Uhr
- Telefon:
- 0351 4910 - 4930
- Fax:
- 0351 4910 - 1015
- E-Mail Adresse:
- E-Mail an die SAB
- Internet:
- www.sab.sachsen.de
Antragsformulare
- Internet:
- Antrag (PDF)
- Internet:
- Weitere Formulare
