Weiterbildungsscheck Sachsen

Der Weiterbildungsscheck Sachsen sorgt mit einer Förderung von bis zu 80% der Weiterbildungskosten für bessere Aufstiegschancen im Job. Das Verfahren ist einfach: Sie suchen sich eine Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und reichen den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) ein. Den Weiterbildungsscheck gibt es für alle Weiterbildungen, die die Beschäftigungschancen von heute und morgen verbessern.

Voraussetzungen

  • Ihre Weiterbildung kostet mindestens 650 Euro.
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen.
  • Sie sind berufstätig, nicht arbeitslos gemeldet und überschreiten nicht die Einkommensgrenze (siehe »Höhe der Förderung«).



Höhe der Förderung

Der Weiterbildungsscheck ist ein Zuschuss zu den Weiterbildungskosten wie Teilnahmegebühren und Prüfungsgebühren. Es gibt keine Obergrenze der Zuschusshöhe.

  • 80% der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit Bruttoeinkommen im Hauptbeschäftigungsverhältnis von maximal 2.500 EUR brutto monatlich. (Kosten mind. 650 Euro. )
  • 60% der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit Bruttoeinkommen von mehr als 2.500 bis 4.150 Euro, wenn die Weiterbildungskosten mindestens 1.000 Euro betragen und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
    - ältere Beschäftigte (über 50 Jahre)
    - in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit
    - bei Erwerb des ersten akademischen Abschlusses




So funktioniert's

  • Sie suchen sich eine passende Weiterbildung aus und holen drei Angebote ein. Die Angebote können Sie ganz einfach auf bildungsmarkt-sachsen.de einholen.



  • Reichen Sie den Antrag auf Förderung gemeinsam mit den drei Preisangeboten für die Weiterbildung sowie einer Kopie Ihres Personalausweises mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der SAB ein.
  • Sobald die SAB die Förderung bestätigt und Ihnen den Weiterbildungsscheck zugesagt hat, können Sie sich verbindlich anmelden und an der Weiterbildung teilnehmen. Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie den Zahlungsnachweis bei der SAB ein und erhalten den Förderbetrag.



Weitere Infos zum Weiterbildungsscheck Sachsen

Hier finden Sie oft gestellte Fragen und detaillierte Antworten zum Weiterbildungsscheck Sachsen und können selbst Fragen stellen.

Hinweis: Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes erhalten keinen Weiterbildungsscheck. Von der Förderung ebenfalls ausgeschlossen sind, Weiterbildungen, die freizeitorientierte Themen beinhalten und für die eine anderweitige öffentliche Förderung zur Verfügung steht (z.B. MeisterbaföG).




Video Weiterbildungsscheck Sachsen

Alle wichtigen Infos im Überblick.

Weiterbildungsscheck Sachsen

ServiceCenter SAB

Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)

Hotline: Mo bis Fr, 8.00 bis 18 Uhr

Telefon:
0351 - 4910 4930
Fax:
0351 - 4910 4000
Internet:
www.sab.sachsen.de

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