Brunnenbauer
Technik statt Wünschelrute
Früher gruben Brunnenbauer mit Schaufeln und Spitzhacken und das lebenswichtige Trinkwasser wurde mit Seilwinde und Eimer hochgezogen. Heute bedienen Brunnenbauer hochmoderne Bohrgeräte, bohren damit präzise den Bohrschacht und installieren Förderungs- und Aufbereitungsanlagen für das Trinkwasser.
Was mache ich?
Im Vorfeld bestimmen Brunnenbauer die Qualität von Trinkwasser durch Boden- und Wasserproben. Das Bohrmaterial wird entsprechend der Bodenbeschaffenheit eingesetzt und die Bohrungen zu einem Brunnen ausgebaut. Hierbei prüfen und bezeichnen die Brunnenbauer die Beschaffenheit der Bodenproben und führen die Erdaushub- und Schachtarbeiten aus.
Rohrleitungen werden verlegt, Verbindungen hergestellt sowie Pumpen, Formstücke oder Armaturen in den Schächten montiert. Hierzu setzen Brunnenbauer computerunterstützte Bohrgeräte für die unterschiedlichen Bohrverfahren ein und arbeiten mit modernen lasergelenkten Maschinen. Brunnenbauer führen Pumpversuche durch, arbeiten an Quellfassungen und werden mit der Brunnen-Instandhaltung beauftragt.
Wo arbeite ich?
Brunnenbauer arbeiten in Brunnenbaufirmen des Baugewerbes sowie der Bauindustrie oder Wasserversorgungsunternehmen, die gleichzeitig auch Ausbildungsstätte sind.
Welche Voraussetzungen brauche ich?
technisches Verständnis, handwerkliches Geschick, gute Auffassungsgabe, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit
Wie kann ich diesen Beruf erlernen?
3-jährige duale Ausbildung, zweijährige Ausbildung zum Tiefbaufacharbeiter, dann ein Ausbildungsjahr mit dem Abschluss Brunnenbauer
Was verdiene ich in der Ausbildung?
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Ihre Höhe ist abhängig vom Ausbildungsbereich (Industrie und Handel, Handwerk u.a.) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet, sowie vom räumlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrages. Unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise wenn der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist, sind auch frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen möglich.
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Die Auszubildenden können in den einzelnen Ausbildungsjahren monatlich folgende Ausbildungsvergütungen erhalten:
- 1. Ausbildungsjahr: € 705 bis € 785
- 2. Ausbildungsjahr: € 910 bis € 1.135
- 3. Ausbildungsjahr: € 1.130 bis € 1.410
Quelle:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer) (Stand: Februar 2018)

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