Justizfachangestellter
Die Alleskönner bei Gericht
Justizfachangestellte sorgen bei Gericht oder in Anwaltskanzleien dafür, dass alles reibungslos abläuft. Sie erledigen alle anfallenden Büro- oder Verwaltungsaufgaben und arbeiten dabei immer eng mit Richtern oder Rechtspflegern zusammen. Außerdem sind sie Ansprechpartner für ratsuchende Bürger und Bürgerinnen.
Was mache ich?
Justizfachangestellte sind an allen wichtigen Prozessen in der Justiz beteiligt. Sie verwalten Akten zu gerichtlichen Vorgängen, insbesondere berechnen, vermerken und überwachen sie Fristen. Ebenso beaufsichtigen und erledigen sie den Schriftverkehr und nehmen Eintragungen in Dateien und Karteien vor, z.B. in das Grundbuch oder das Handelsregister. Sie fertigen Schriftstücke an und beglaubigen diese.
Justizfachangestellte führen aber auch in Verhandlungen und bei Vernehmungen das Protokoll. Sie berechnen Gebühren für Gerichtsverfahren und verfolgen die Zahlungsvorgänge. Außerdem haben sie beratende Aufgaben. Justizfachangestellte erteilen den Bürgern Auskünfte, zeigen Zuständigkeiten auf und beantworten kleinere Anfragen schriftlich oder mündlich.
Wo arbeite ich?
Justizfachangestellte arbeiten bei Verwaltungs-, Zivil- oder Strafgerichten sowie in Staatsanwaltschaften, in Notariaten und Rechtsanwaltskanzleien.
Welche Voraussetzungen brauche ich?
guter mündlicher und schriftlicher Ausdruck, sichere Rechtschreibung, Spaß an Teamarbeit, Kontaktfreudigkeit, eigenverantwortliches und zuverlässiges Arbeiten
Wie kann ich diesen Beruf erlernen?
3-jährige duale Ausbildung,
staatlich anerkannter Abschluss
Was verdiene ich in der Ausbildung?
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Ihre Höhe ist abhängig vom Ausbildungsbereich (Industrie und Handel, Handwerk u.a.) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet, sowie vom räumlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrages. Unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise wenn der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist, sind auch frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen möglich.
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Die Auszubildenden erhalten von den ausbildenden Betrieben eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe sich in der Regel nach Empfehlungen von Verbänden oder Innungen richtet.
Nach einer solchen Empfehlung ergeben sich für die einzelnen Ausbildungsjahre beispielsweise folgende Ausbildungsvergütungen:
- 1. Ausbildungsjahr: € 937
- 2. Ausbildungsjahr: € 991
- 3. Ausbildungsjahr: € 1.041
Hinweis: Wer diese Ausbildung in vollzeitschulischer Form absolviert, erhält keine Ausbildungsvergütung.
Quelle:
TVA-L BBiG, Stand Januar 2018
Berufsfilm

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Aktuelle Ausbildungsplätze
- Ausbildung zur/m Steuerfachangestellten in einem wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Unternehmen (Zwickau)
- Ausbildung zur/m Rechtsanwaltsfachangestellten in einem wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Unternehmen (Zwickau)
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