Kaufmann Tourismus und Freizeit
Ferienzeit – Schönste Zeit
Kaufmänner und Kauffrauen Tourismus und Freizeit denken ständig an Urlaub. Für andere sorgen sie für Urlaub ohne Vorbereitungsstress. Beratung rund um Hotel, Flug, Aktivitäten und Wellness – hier darf nichts schief gehen, schließlich geht es um die wohlverdiente Freizeit.
Was mache ich?
Für den perfekten Urlaub oder gelungenen Ausflug berät und informiert der Kaufmann oder die Kauffrau für Tourismus und Freizeit Urlauber, Erholungssuchende oder Kurgäste. Über den Urlaubsort weiß er bestens Bescheid über Sehenswürdigkeiten, Veranstaltungstermine, Einkaufsmöglichkeiten oder hat Geheimtipps abseits der ausgetretenen Touristenpfade parat. Da die Touristen aus aller Welt kommen, berät der Kaufmann oder die Kauffrau für Tourismus und Freizeit auch in Englisch oder einer anderen Fremdsprache. Und wenn gewünscht, bucht er Fahrten oder reserviert Plätze.
Neben der Kundenbetreuung liefert der Kaufmann für Tourismus und Freizeit auch die Idee zu einem tollen Urlaub. Er organisiert komplette Urlaubsreisen, Ausflüge oder Veranstaltungen. Von der pfiffigen Idee für die angestrebte Zielgruppe über die Aufstellung der Finanzierungspläne bis zur Organisation jedes kleinen Details hat er alles im Griff. Sie kümmern sich ebenso um das Marketing und machen Veranstaltungen durch Plakate, Broschüren, Webseiten oder Werbespots bekannt. Somit tragen sie auch zum Erfolg einer Tourismusregion, eines Kurortes oder einer Freizeiteinrichtung bei.
Wo arbeite ich?
Kaufmänner und Kauffrauen für Tourismus und Freizeit kommen in Tourismusbüros, Wellnesshotels, Kureinrichtungen, in Ausflugs- und Kreuzfahrtunternehmen oder Erlebnisbädern zum Einsatz.
Welche Voraussetzungen brauche ich?
Freundlicher und kompetenter Kundenumgang, Freude an der Arbeit mit Menschen, Interesse für Landeskunde und Tourismus, Kommunikationsgeschick, Begeisterungsfähigkeit
Wie kann ich diesen Beruf erlernen?
3-jährige duale Ausbildung
Was verdiene ich in der Ausbildung?
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Ihre Höhe ist abhängig vom Ausbildungsbereich (Industrie und Handel, Handwerk u.a.) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet, sowie vom räumlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrages. Unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise wenn der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist, sind auch frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen möglich.
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Die Auszubildenden können in den einzelnen Ausbildungsjahren monatlich folgende Ausbildungsvergütungen erhalten:
- 1. Ausbildungsjahr: € 797
- 2. Ausbildungsjahr: € 908
- 3. Ausbildungsjahr: € 1.052
Hinweis: Wer diese Ausbildung in vollzeitschulischer Form absolviert, erhält keine Ausbildungsvergütung.
Quelle:
Die Angaben orientieren sich an den Informationen der Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) - Stand: Januar 2019
Berufsfilm

ragsac/istockphoto.com
Ähnliche Berufe
Noch unsicher bei der Berufswahl?
Mach den Schnelltest!