Parkettleger
Handwerk mit Stil
Parkettleger kombinieren handwerkliches Geschick mit dem richtigen Gespür für Holzart und Muster. Mit dem passenden Bodenbelag verleihen sie Räumen eine persönliche Note. Dabei ist eine flüssige Kundenkommunikation wichtig, denn die kompetente Beratung führt zum optimalen Ergebnis.
Was mache ich?
Parkettleger verlegen vornehmlich Parkettböden, aber auch Teppich, Linoleum, Laminat oder Kork. Für das neue Parkett prüfen sie zunächst den Untergrund und stellen gegebenenfalls eine Unterbodenkonstruktion her.
Dann fertigen sie die Parkettteile und verlegen sie nach gewünschtem Muster, beispielsweise Stab-, Mosaik- oder Schiffsbodenparkett. Den letzten Schliff verpassen sie dem Boden mit der Schleifmaschine und versiegeln ihn mit Wachs, Öl oder Kunststoffüberzügen. Eine Abwechslung bieten Restaurierungsarbeiten an altersmüden Parkett- oder Intarsienböden in Altbauten oder Schlössern. Dort entfernen die Holzspezialisten Stolperfallen, fügen Ersatzstücke harmonisch ein und verleihen dem Boden damit ein frisches Aussehen.
Wo arbeite ich?
Parkettleger arbeiten beispielsweise in Fachgeschäften für Bodenbeläge und sind in Wohnungen, Sporthallen, Theater- und Konzertsälen oder in historischen Bauwerken tätig.
Welche Voraussetzungen brauche ich?
feines handwerkliches Gespür, Fantasie, Kommunikationsfreude, Einfühlungsvermögen, gute Noten in Mathematik und Kunst
Wie kann ich diesen Beruf erlernen?
3-jährige duale Ausbildung
Was verdiene ich in der Ausbildung?
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Ihre Höhe ist abhängig vom Ausbildungsbereich (Industrie und Handel, Handwerk u.a.) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet, sowie vom räumlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrages. Unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise wenn der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist, sind auch frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen möglich.
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Die Auszubildenden können in den einzelnen Ausbildungsjahren monatlich folgende Ausbildungsvergütungen erhalten:
- 1. Ausbildungsjahr: € 537
- 2. Ausbildungsjahr: € 584
- 3. Ausbildungsjahr: € 642
Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Januar 2017

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