Richter
Dem Recht auf die Sprünge helfen
Vor dem Richter geht es hin und her, der Verteidiger verteidigt seinen Mandanten, der Staatsanwalt die Anklage, und nach gewissenhaftem Abwägen, unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Fakten und Umstände, ist das Ziel des Richters die Rechtsfindung und Rechtsprechung.
Was mache ich?
Das Urteil, ob jemand die herrschenden Gesetze eingehalten oder gegen sie verstoßen hat, sowie die daraus folgenden juristischen Konsequenzen stehen am Ende jedes Gerichtsverfahrens. Für den Richter bedeutet das zuvor ein langwieriges und sorgfältiges Studium der Akten, um den Tatbestand festzustellen. Dazu kommt die Aufnahme von Beweisen, Zeugen- und Expertenaussagen vor Gericht. Dann gilt es, die einschlägigen Gesetze auf den Tatbestand anzuwenden. Entscheidungssammlungen, Kommentare sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung helfen dem Richter dabei. Sein Urteil trifft der Richter schließlich neutral und unabhängig. Wie er zu diesem Urteil kommt, muss nachvollziehbar sein und wird schriftlich festgehalten. Ein Richterspruch ist nicht nötig, wenn der Richter den Konflikt schlichten und die Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung bringen kann.
Wo arbeite ich?
In Gerichten unterschiedlichster Art wie Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- oder Sozialgerichten oder auch beim Bundespatengericht.
Welche Voraussetzungen brauche ich?
Interesse an Rechtsfragen, analytisches Denken, hohes Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfähigkeit, Verschwiegenheit
Wie kann ich diesen Beruf erlernen?
An das rechtswissenschaftliche Studium schließen sich Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung an, dazwischen erfolgt das Referendariat.

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