Verwaltungsfachangestellter
Guter Rat im Amt
Verwaltungsfachangestellte sitzen vor uns, wenn wir den neuen Personalausweis beim Rathaus abholen oder Anträge stellen. Verwaltungsangestellte kümmern sich um die Sorgen der Bürger und beraten kundenfreundlich zu allen Fragen.
Was mache ich?
Verwaltungsfachangestellte spezialisieren sich in ihrer Fachrichtung und kommen entsprechend zum Einsatz: Sie helfen Bürgern bei Anträgen und stellen Reisepässe und Urkunden aus. Zudem bereiten sie Besprechungen von Gremien vor, erheben Daten, werten diese aus oder erstellen Vorschriften, wenn eine Steuererhöhung droht. Dabei kennt ein Verwaltungsfachangestellter die Gesetzeslage genau. Planung und Organisation gehören in diesem Job selbstverständlich dazu.
In der Personalabteilung sind Verwaltungsfachangestellte verantwortlich für Stellenausschreibungen oder Arbeitsverträge. Sie berechnen Gehälter oder erledigen die Abrechnung der Reisekosten. Im Rechnungswesen erarbeiten sie Wirtschaftspläne und überwachen den Haushalt. Die Aufgaben schließen auch einfache Verwaltungsaufgaben mit ein.
Die Fachrichtungen für Verwaltungsfachangestellte/r sind: Kommunalverwaltung, Bundesverwaltung, Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern, Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der evangelischen Kirche in Deutschland, Landesverwaltung
Wo arbeite ich?
Verwaltungsfachangestellte argeiten in Büros von Bundes-, Landes-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen, Bau- und Ordnungsämtern, Handelsorganisationen, Industrie -und Handelskammern oder Gesundheits- oder Kulturämtern.
Welche Voraussetzungen brauche ich?
Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt, Textsicherheit, Freude am Umgang mit Menschen
Wie kann ich diesen Beruf erlernen?
3-jährige duale Ausbildung
Was verdiene ich in der Ausbildung?
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Ihre Höhe ist abhängig vom Ausbildungsbereich (Industrie und Handel, Handwerk u.a.) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet, sowie vom räumlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrages. Unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise wenn der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist, sind auch frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen möglich.
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Die Auszubildenden können in den einzelnen Ausbildungsjahren monatlich folgende Ausbildungsvergütungen erhalten:
- 1. Ausbildungsjahr: € 918
- 2. Ausbildungsjahr: € 968
- 3. Ausbildungsjahr: € 1.014
Quelle:
Die Angaben orientieren sich an den Informationen des TVAöD-BBiG, Stand Februar 2017

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