Kurzarbeit
Weiterbildung während Kurzarbeit
Klein-, Mittel- und Großunternehmen können während der Kurzarbeit die Weiterbildung geringqualifizierter Arbeitnehmer durch die Bundesagentur für Arbeit fördern lassen, wenn die Mitarbeiter dadurch ihre Kompetenzen verbessern.
Voraussetzungen
- Es besteht Qualifizierungsbedarf.
- Die Weiterbildung findet bei einem zertifizierten Bildungsträger statt.
- Sie stellen den Antrag vor Beginn der Maßnahme.
- Sie schließen die Weiterbildung während der Bezugsdauer der Kurzarbeit ab.
Höhe der Förderung
Erstattet werden Lehrgangs-, Fahrt- und Unterbringungskosten sowie Kosten für Kinderbetreuung.
Der Europäische Sozialfonds fördert ebenso Weiterbildung während der Kurzarbeit, wenn der Arbeitnehmer arbeitsplatzbezogene Kenntnisse erwirbt. Die Agentur für Arbeit ersetzt dann 25 bis 80 Prozent der Kosten, je nach Lehrgang, Qualifikation und Betriebsgröße.
Fördermöglichkeiten für digitale Lernformen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) begrüßt ausdrücklich Anstrengungen von Bildungsträgern, die ein Online-Angebot als Ersatz für die Unterbrechung der physischen Durchführung der Maßnahme während der Corona-Krise anbieten.
Weiterbildung für Geringqualifizierte und ältere Mitarbeiter
Das Qualifizierungschancengesetz ist eine Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit für geringqualifizierte oder ältere Mitarbeiter sowie für Mitarbeiter deren berufliche Tätigkeiten durch die Digitalisierung oder von sonstigem Strukturwandel bedroht werden.
Infos zur Weiterbildung für Geringqualifizierte und ältere Mitarbeiter - WeGebAU

fotolia.com/Djordje Radosevic
Kontakt
Arbeitsagentur vor Ort
- Internet:
- www.arbeitsagentur.de